Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil sind im Grundwasser des Schweizer Mittellandes dort nachweisbar, wo intensiv Landwirtschaft betrieben wird. Ende 2019 setzte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Höchstwert im Trinkwasser aufgrund des Verbots von Chlorothalonil für alle Abbauprodukte gleich. Der Höchstwert für relevante Abbauprodukte wurde bei 10 Millionstel-Teilen eines Grammes (0.1μg) – pro Liter Wasser festgelegt. Seither ist die Konzentration von Chlorothalonil-Metaboliten in unserem Trinkwasser teilweise zu hoch.
Bei der Festlegung der Höchstwerte handelt es sich um eine Vorsorgemassnahme. Die Hersteller können nicht beweisen, dass gewisse Abbauprodukte völlig unbedenklich sind. Gleichzeitig fehlen aber auch Studien, die nachweisen, dass die Chlorothalonil-Abbauprodukte in diesen Konzentrationen krebserregend sind. Aus diesem Grund wies das Bundesverwaltungsgericht Ende August 2020 das BLV an, entsprechende Inhalte bezüglich der Relevanz von Chlorothalonil vorübergehend von seiner Website zu entfernen.
Ein Stoff, der wie Chlorothalonil rund 50 Jahre in der Landwirtschaft im Einsatz war, verschwindet nicht von heute auf morgen. Aber mit dem landesweiten Chlorothalonil-Verbot, das seit dem 1. Januar 2020 gilt, wurde zumindest der weitere Eintrag ins Grundwasser unterbunden. Unser Wasserlieferant, die Gruppenwasserversorgung Lattenbuck (GWL) traf bereits Ende August 2019 Sofortmassnahmen zur Senkung der Trinkwasser-Belastung:
- Ausserbetriebnahme oder Reduktion der Förderleistung von Grundwasserpumpwerken
- Verdünnung der Konzentration durch Zuführung von unbelastetem Trinkwasser ins Wassernetz (Fremdbezug)
Die GWL ist bestrebt, die Belastungen mit den erwähnten Massnahmen in den Gemeinden tief zu halten, zu überwachen und weiter zu optimieren.
Aufgrund der aktualisierten Weisung des BLV hat uns die Gruppenwasserversorgung Lattenbuck mit verschiedenen Messungen ein Bild über die lokale Situation verschafft und wenige Überschreitungen verzeichnet. Diese sind allerdings nicht gleichzusetzen mit einer akuten Gesundheitsgefährdung. Je nach Mischverhältnis, Entnahmeort und Nähe zu einem mehr oder weniger belasteten Pumpwerk der Gruppenwasserversorgung, fällt das Messergebnis unterschiedlich aus. Ferner zeigen die Resultate nur eine Momentaufnahme.