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Die harmonisierte Rückvergütung ist ein schweizweit einheitliches Modell zur Vergütung von Solarstrom, der nicht direkt vor Ort verbraucht wird. Damit erhalten alle Produzentinnen und Produzenten die gleiche Berechnungsgrundlage, unabhängig vom Netzgebiet. Ziel ist es, Abläufe zu vereinfachen, Transparenz zu erhöhen und die Vergütung besser planbar zu machen. Sie profitieren weiterhin davon, dass jede eingespeiste Kilowattstunde vergütet wird, neu aber nach einer einheitlichen Methode.
Der Bund hat die Harmonisierung beschlossen, weil die Vergütung bisher je nach Netzbetreiber stark variierte. Mit der neuen Regelung können Kundinnen und Kunden einfacher nachvollziehen, wie ihre Einspeisung vergütet wird. Das schafft eine faire Grundlage für alle Produzenten.
Das harmonisierte Modell gilt ab 1. Januar 2026 . Ab diesem Zeitpunkt rechnen alle Netzbetreiber in der Schweiz nach derselben Methode ab. Für Einspeisungen bis Ende 2025 gelten die bisherigen Rückvergütungspreise. Die Umstellung erfolgt automatisch – ohne dass Sie etwas tun müssen.
Die Rückvergütung ist ein Energiepreis pro eingespeiste kWh, der jährlich festgelegt wird. Je nach Situation kommt zusätzlich der Mindestvergütungsansatz oder der Referenzmarktpreis (RMP) zur Anwendung. Damit wird gewährleistet, dass Produzenten immer einen fairen und nachvollziehbaren Betrag erhalten.
Der Referenzmarktpreis wird angewendet, wenn der Marktwert des eingespeisten Stroms höher ausfällt als die Mindestvergütung. Wir wenden den vom BFE veröffentlichten durchschnittlichen Referenzmarktpreis für Photovoltaik an. Er wird quartalsweise bestimmt. In Quartalen mit hohen Strompreisen profitieren Produzenten somit direkt von einem höheren RMP.
Die Mindestvergütung greift immer dann, wenn der Marktpreis unter den bestimmten Schwellenwert fällt. Sie dient als Untergrenze, damit Produzentinnen und Produzenten auch bei tiefen Marktpreisen eine stabile und faire Rückvergütung erhalten.
Der Referenzmarktpreis wird vierteljährlich durch das Bundesamt für Energie (BFE) ermittelt und in der zweiten oder dritten Woche nach Quartalsende publiziert. Den aktuellen und historischen Referenzmarktpreis finden Sie direkt auf der Website des BFE.
Alle Preisbestandteile – angewendeter Energiepreis, Referenzmarktpreis und Mindestvergütung – veröffentlichen wir jeweils nach Ablauf eines Quartals auf unserer Website, sobald der RMP vom BFE publiziert wurde.
Unsere Abrechnung erfolgt weiterhin vierteljährlich – neu nach dem harmonisierten Modell. Auf der Rechnung werden die eingespeisten Mengen und die entsprechenden Preise klar ausgewiesen.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel 30 Tage nach Erstellung der Gutschrift.
Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Der Wechsel auf die harmonisierte Rückvergütung erfolgt automatisch per 1. Januar 2026.
Ja. Die Vergütung bezieht sich ausschliesslich auf den überschüssigen, tatsächlich eingespeisten Solarstrom. Selbst wenn Sie insgesamt mehr Strom beziehen als produzieren, wird jeder Überschuss separat vergütet.
Nein. Zähler, Anlagen und Installationen bleiben unverändert bestehen. Die Harmonisierung betrifft nur die Preisberechnung.
Ja, wir archivieren alle bisherigen Preisblätter.
Ja. Der Eigenverbrauch bleibt der wichtigste wirtschaftliche Faktor. Je mehr Strom Sie selbst nutzen, desto höher ist Ihr direkter Nutzen. Die neue Rückvergütung schafft zusätzlich Stabilität und faire Rahmenbedingungen für den eingespeisten Anteil.