Bis Ende 2027 installieren wir ein intelligentes Messsystem für das Strom- Gas- und Wassernetz. Diese Umstellung erfolgt im Rahmen der Energiestrategie 2050 des Bundes. Der Systemwechsel bietet Ihnen viele Vorteile – und mehr Komfort.
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Stromausfall? Gasgeruch? Wasserleitungsbruch? Bei Notfällen sind wir rund um die Uhr für Sie da
Bei der ersten Installation des zusätzlichen Glasfaseranschlusses muss der Strom in der Regel nicht unterbrochen werden.
Bei der zweiten Installation, also dem eigentlichen Zählerwechsel muss der Strom für etwa 15 Minuten unterbrochen werden.
Wir empfehlen Ihnen, elektrische Geräte wie Computer, Modem oder Waschmaschine vor dem Stromunterbruch auszuschalten und bei empfindlichen Geräten den Stecker zu ziehen. Öffnen Sie Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht, um Kälteverlust zu vermeiden (keine Kühlung ohne Strom).
Informieren Sie ältere Personen und Kinder über den Stromunterbruch.
Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Stromunterbruch finden Sie in unserem Merkblatt, dass sie frühzeitig von uns zugeschickt bekommen.
Ja. Die Schweiz hat sich im Rahmen der Energiestrategie 2050 zum Ziel gesetzt, bis Ende 2027 mindestens 80% der Haushalte und Unternehmen mit Smart Metern auszustatten. Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) bilden die rechtliche Grundlage für den Ausbau von intelligenten Messsystemen. Es gibt also eine gesetzliche Verpflichtung, den bestehenden Stromzähler gegen einen Smart Meter auszutauschen, um die Energiewende und die Digitalisierung der Energieversorgung voranzutreiben.
Die Smart Meter von die werke erfassen die Zählerstände (Registerwerte) und die Verbrauchswerte. Die Verbrauchswerte werden in 15 Minuten Werten aufgezeichnet und laufend an die werke übermittelt. Die Daten geben uns Hinweise auf die Netzstabilität und zeigen uns mögliche Störungen direkt an. So können wir Netzlasten besser steuern und Störungen direkt beheben, was das Stromnetz effizienter und sicherer macht.
Ja. Der Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns zentrale Themen.
Als Energieversorgungsunternehmen hält sich die werke an das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
Der Verband Schweizer Elektrizitätsunternehmen VSE hat Richtlinien für die Datensicherheit intelligenter Messsysteme erstellt, an die wir uns konsequent halten. Das gesamte intelligente Messsystem muss demnach betreffend der Datensicherheit und der Zugriffsrechte überprüft und gestestet sein. Für die Zähler wird ein geschlossenes Informations- und Kommunikationstechnologie-System, auch als ICT-System bezeichnet, aufgebaut. Ein ICT-System umfasst alle Technologien, die für die Verarbeitung, Speicherung und den Austausch von Informationen verwendet werden. Dieses System ist inklusive des dazugehörigen Datenschutzkonzepts vom Eidgenössischen Institut für Metrologie METAS zertifiziert worden. Bei der Beschaffung der Komponenten für den Aufbau des intelligenten Messsystems arbeiten wir ausschliesslich mit Unternehmen zusammen, die diese strengen Anforderungen erfüllen.
die werke übermitteln Daten nur soweit uns dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist und gemäss unserer Datenschutzerklärung. Die Übertragung der Daten von Smart Metern, also intelligenten Zählern erfolgt verschlüsselt. Der Online-Zugriff auf Ihre Daten erfordert eine Authentifizierung auf einem hohen Sicherheitsstandard.
Bei die werke haben nur autorisierte Mitarbeitende Zugang zu Ihren Verbrauchsdaten. Diese Personen werden regelmässig im Bereich der Informationssicherheit geschult, um den sicheren Umgang mit Daten zu gewährleisten. die werke führen regelmässig Sicherheitsüberprüfungen und Audits durch, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsmassnahmen wirksam sind und den aktuellen Standards entsprechen.
Sie haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten und Berichtigungen zu verlangen. Unter bestimmten Umständen können Sie auch die Löschung Ihrer Daten verlangen.
Nein. Der Smart Meter übermittelt die Daten über den neu erstellten Glasfaseranschluss, ohne zusätzliche Strahlung zu erzeugen. Sollten Sie über keinen Glasfaseranschluss verfügen, installieren wir ein Gateway, das über das Mobilfunknetz (4G) kommuniziert. Alle Smart Meter und Komponenten des intelligenten Messsystems entsprechen geltenden Richtlinien und Verordnungen.
Ja. Bei Neubauten, Grosskunden und Solaranlagen sind bereits Smart Meter verbaut. Die Daten werden zurzeit über das Stromnetz oder über das Mobilfunknetz des Zählers an uns übermittelt. Neu wird diese Kommunikation dann einheitlich über das Glasfasernetz erfolgen.
Der Smart Meter, also der digitale Stromzähler und weitere Geräte und Zubehörteile des intelligenten Messsystems, die zur Datenübermittlung nötig sind, bleiben im Besitz von die werke. Die Verbrauchsdaten gehören Ihnen als Kundin oder Kunde.
In älteren Elektroverteilanlagen können Asbestfasern enthalten sein.
Auf die erste Installation des zusätzlichen Glasfaseranschlusses hat dies keinen Einfluss. Der Glasfaseranschluss kann neben der Anlage installiert und die Verkabelungen von vorne vorgenommen werden, ohne, dass die Anlage angebohrt werden muss.
Für die zweite Installation, also den eigentlichen Austausch des Zählers, ist bei einem Vorkommen von Asbest ein besonderes Vorgehen nötig, das verschiedene Schutzmassnahmen erforderlich macht. Wo Asbestfasern in einer älteren Elektroverteilanlage enthalten sein können, darüber informiert zum Beispiel die Suva.
Wenden Sie sich an Ihre Elektrikerin oder Ihren Elektriker, wenn Sie ein Asbestvorkommen vermuten oder von einem Asbestvorkommen betroffen sind.
Die Kosten für Mehraufwände im Zusammenhang mit Asbestvorkommen in der Elektroverteilung gehen zu Lasten der Gebäudeeigentümerin oder des Gebäudeeigentümers.
In Dietlikon und Wangen-Brüttisellen fallen die heute im Einsatz stehenden Funkmodule weg und die bestehenden Zähler werden voraussichtlich über das sogenannte LORA-Funknetz (zum Beispiel von Swisscom) eingebunden. Dieses Teilprojekt wird erst später umgesetzt. Wir informieren Sie frühzeitig über das geplante Vorgehen.
Nein. Der schweizweite Austausch der bestehenden Zähler durch Smart Meter, also intelligente Zähler, zum Aufbau von intelligenten Messsystemen ist ein gesamtschweizerischer Auftrag, den alle Energieversorgungsunternehmen als Folge der Energiestrategie 2050 ausführen müssen. Der Systemwechsel wird daher gesamtschweizerisch über die Netzentgelte gedeckt.
Durch den Austausch, die Geräte und die Installationen entstehen Ihnen keine Kosten*.
*Exklusiv Mehraufwände im Zusammenhang mit Asbestvorkommen in der Elektroverteilung