Wie seit April 2022 bekannt, erliess der Einzelrichter am Bezirksgericht Winterthur gegen Verwaltungsratspräsident Markus Sägesser eine Geldstrafe, bedingt auf zwei Jahre. Der Fall geht auf 2016 zurück, als Sägesser Direktor der Stadtwerk Winterthur war. Das Urteil betraf eine Falschbuchung in der Jahresrechnung sowie ein Kleinsponsoring-Engagement. Markus Sägesser verzichtet auf den Weiterzug des Urteils, um das persönlich und gesundheitlich belastende Verfahren nicht noch weiter in die Länge zu ziehen. Der Verwaltungsrat freut sich, weiterhin zielorientiert unter der Leitung von Markus Sägesser zusammenzuarbeiten.
Im Zusammenhang mit der Verbuchung einer Forderung der Stadtwerk Winterthur (SWW) gegenüber der Wärme Frauenfeld AG wurde dem damaligen SWW-Direktor Markus Sägesser, heute Verwaltungsratspräsident von die werke, Urkundenfälschung wegen einer Falschbuchung vorgeworfen. Ein weiterer Klagepunkt lautete auf ungetreue Amtsführung im Zusammenhang mit einem geringfügigen Sponsoring-Engagement. Der Einzelrichter am Bezirksgericht Winterthur verhängte am 29. April 2022 für beide Fälle eine bedingte Geldstrafe, ohne Auflagen ausgesprochen für zwei Jahre auf Bewährung. Seit dem 25. Januar 2023 liegt die sehr umfangreiche Urteilsbegründung vor. Gegenüber den dem Verwaltungsrat bereits bekannten Vorwürfen fördert diese nichts zutage, was ein neues Licht auf den Sachverhalt wirft.
Gründe für Verzicht auf Weiterzug
Sägesser verzichtet darauf, das Urteil weiterzuziehen. «Ich habe diesen Schritt bewusst gewählt. Und zwar nicht, weil ich von der Aussichtslosigkeit des Weiterzugs überzeugt wäre, sondern weil ich einem mittlerweile schier unerträglichen Schwebezustand ein Ende setzen will», sagt Sägesser. Das Verfahren bis zum erstinstanzlichen Urteil hat sieben Jahre gedauert. Der schleppende Gang des Verfahrens und daraus folgend die lange Ungewissheit über dessen Ausgang war eine ausserordentlich grosse persönliche Belastung. «Die Aussicht,» so Sägesser weiter, «diesen Schwebezustand viele weitere Jahre aushalten zu müssen und die damit verbundene enorme mentale und finanzielle Belastung, haben mich dazu bewogen, das Urteil nicht weiterzuziehen.»
Volle Transparenz
Markus Sägesser ist seit 2012 Mitglied des Verwaltungsrates von die werke, seit 2020 dessen Präsident. Der Verwaltungsrat und der damalige Gemeinderat (heute Stadtrat) von Wallisellen haben 2020 die Nomination Sägessers zum Präsidenten des Verwaltungsrates eingehend geprüft. Beide Organe sind – in umfassender Kenntnis aller Aspekte des gegen ihn laufenden Verfahrens – gemeinsam zum Schluss gelangt, dass Sägesser die richtige Wahl ist. Er bringt fachlich sowie hinsichtlich seiner Führungsqualitäten und seiner Persönlichkeit die Voraussetzungen für dieses Amt mit. Das hat er im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeit als Verwaltungsrat und Verwaltungsratspräsident von die werke jederzeit unter Beweis gestellt.
Keine Neubeurteilung angezeigt
Der Verwaltungsrat von die werke hat das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht Winterthur zur Kenntnis genommen und die Urteilsbegründung studiert. Alle darin ausgebreiteten Sachverhalte waren dem Verwaltungsrat hinlänglich bekannt. Er war durch Sägesser jederzeit und vollständig ins Bild gesetzt worden. Der Verwaltungsrat versteht und respektiert, dass er angesichts der sehr langen Verfahrensdauer bis zum erstinstanzlichen Urteil und der damit verbundenen grossen Belastung eine persönliche Güterabwägung vorgenommen hat und das Urteil hinzunehmen bereit ist. Der Verwaltungsrat freut sich, weiterhin zielorientiert unter der Leitung von Markus Sägesser zusammenzuarbeiten.