Walliseller Wasser
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Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Pflanzenschutzmitteln in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorothalonil und dessen Abbauprodukten zu lesen.
Chlorothalonil war seit den 1970er Jahren als Fungizid zugelassen. Seit 1. Januar 2020 ist der Verkauf von Chlorothalonil vom Bund verboten. Das Mittel wurde im Getreide-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau eingesetzt. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln können auch Abbauprodukte, die sogenannten Metaboliten, entstehen. Diese können ins Grundwasser und somit ins Trinkwasser gelangen.
Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil sind im Grundwasser des Schweizer Mittellandes dort nachweisbar, wo intensiv Landwirtschaft betrieben wird. Ende 2019 setzte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Höchstwert im Trinkwasser aufgrund des Verbots von Chlorothalonil für alle Abbauprodukte gleich. Der Höchstwert für relevante Abbauprodukte wurde bei 10 Millionstel-Teilen eines Grammes (0.1μg) – pro Liter Wasser festgelegt. Seither ist die Konzentration von Chlorothalonil-Metaboliten in unserem Trinkwasser teilweise zu hoch.
Die Rechtssicherheit bezüglich des Höchstwerts für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser ist seit 2024 wieder hergestellt. Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde gegen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ab. Damit haben die Trinkwasserversorger die klare Vorgabe, dass Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten dürfen. Das BLV hat die Weisung an die Kantone entsprechend aktualisiert. Die gute Nachricht: Das Kantonale Labor Zürich hält fest, dass das Trinkwasser bei uns «bedenkenlos konsumiert» werden kann.
Bei der Festlegung der Höchstwerte handelt es sich um eine Vorsorgemassnahme. Die Hersteller können nicht beweisen, dass gewisse Abbauprodukte völlig unbedenklich sind. Gleichzeitig fehlen aber auch Studien, die nachweisen, dass die Chlorothalonil-Abbauprodukte in diesen Konzentrationen krebserregend sind. Aus diesem Grund wies das Bundesverwaltungsgericht Ende August 2020 das BLV an, entsprechende Inhalte bezüglich der Relevanz von Chlorothalonil vorübergehend von seiner Website zu entfernen.
Ein Stoff, der wie Chlorothalonil rund 50 Jahre in der Landwirtschaft im Einsatz war, verschwindet nicht von heute auf morgen. Aber mit dem landesweiten Chlorothalonil-Verbot, wurde zumindest der weitere Eintrag ins Grundwasser unterbunden.
Da in der Schweiz sehr hohe Sicherheits- und Qualitätsansprüche an das Trinkwasser gestellt werden, sind die Pflanzenschutzmittelrückstände sehr streng geregelt. So gilt neu für acht Chlorothalonil-Metaboliten einzeln ein Höchstwert von 0.1 µg/l. Dieser Höchstwert ist vorsorglich festgelegt. Eine Überschreitung bedeutet nicht, dass eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung besteht.
Bei der Festlegung der Höchstwerte handelt es sich um eine Vorsorgemassnahme. Die Hersteller können nicht beweisen, dass gewisse Abbauprodukte völlig unbedenklich sind. Gleichzeitig fehlen aber auch Studien, die nachweisen, dass die Chlorothalonil-Abbauprodukte in diesen Konzentrationen krebserregend sind. Aus diesem Grund wies das Bundesverwaltungsgericht Ende August 2020 das BLV an, entsprechende Inhalte bezüglich der Relevanz von Chlorothalonil vorübergehend von seiner Website zu entfernen.
Im Leitfaden der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) werden alle Abbauprodukte von Chlorothalonil als «wahrscheinlich krebserregend» bezeichnet – ungeachtet der Verfügbarkeit von Studien zu Metaboliten, welche einen krebserzeugenden Effekt dementieren. Aufgrund der ungeklärten Studienlage verbot das Bundesverwaltungsgericht Ende August 2020 dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bis auf weiteres die Aussage, die Metaboliten als «wahrscheinlich krebserregend» zu bezeichnen.
Wir haben sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser und es gilt die Lebensmittelgesetzgebung konsequent einzuhalten. Die wichtigste Massnahme zur Reduktion der Rückstandsgehalte wurde bereits vom Bund ergriffen, indem die Verwendung von chlorothalonilhaltigen Produkten per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist. Das heisst, Chlorothalonil wird in der Landwirtschaft nicht mehr eingesetzt und die Chlorothalonil-Abbauprodukte im Grundwasser werden allmählich abnehmen.
Die Gruppenwasserversorgung Lattenbuck hat in Absprache mit den kantonalen Behörden bereits seit Ende August 2019 Sofortmassnahmen zur Senkung der Rückstandsgehalte unternommen: zwei Grundwasserpumpwerke wurden stillgelegt und dem Wassernetz täglich rund 8‘000 Kubikmeter unbelastetes Fremdwasser beigemischt. Sie ist bestrebt, die Belastungen mit den erwähnten Massnahmen tief zu halten, zu überwachen und weiter zu optimieren.
Weiterführende Informationen:
Beitrag unter «Aktuell» von August 2024
https://www.diewerke.ch/wir-schenken-reines-wasser-ein
Gruppenwasserversorgung Lattenbuck
Walliseller Wasser hat im Durchschnitt einen Härtegrad von 34°fH.
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) informiert auf seiner Webseite über alle Einzelheiten der lokalen Wasserqualität.
Der Preis für Trinkwasser setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der jährlichen Grundgebühr und dem verbrauchsabhängigen Mengenpreis. Für das Abwasser werden eine Grund- und eine Mengengebühr erhoben.
Eine dreiköpfige Familie in einer 4-Zimmer-Wohnung verbraucht im Durchschnitt 13 m3 Wasser pro Monat. Inklusive Mehrwertsteuer war bis Ende 2024 für Trinkwasser und Abwasser mit Kosten von CHF 39.- pro Monat zu rechnen. Ab Januar 2025 werden es CHF 48.- (+23%) sein.