Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bezweckt den Verbrauch von selbst produziertem Strom. Die Eigenverbrauchslösung unterstützt den Ausbau der dezentralen Stromversorgung, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen.
Die Mitglieder einer Eigenverbrauchslösung profitieren mehrfach. Die eigene Stromproduktion garantiert eine gewisse Unabhängigkeit. Finanziell ist sie interessant, einerseits durch günstige Preise für garantiert sauberen Strom, andererseits durch den steigenden Liegenschaftswert dank innovativer Technologie.
Der ZEV erlaubt es, den selbst produzierten lokalen Strom an weitere Abnehmende vor Ort zu liefern. Dazu sind im Energiegesetz und der Energieverordnung verschiedene Rahmenbedingungen definiert:
- die werke erfassen den Verbrauch in einem ZEV (beispielsweise mehrere Bewohnende eines Mehrfamilienhauses) mit einer einzigen Gesamtmessung und rechnen summarisch an den ZEV-Betreibenden ab.
- Die Messung des Verbrauchs sowie die Weiterverrechnung des Netz- und Solarstroms an die involvierten Endverbrauchenden ist Aufgabe der ZEV-Betreibenden.
- In der Energieverordnung und den Ausführungsbestimmungen sind umfangreiche Vorgaben betreffend der Weiterverrechnung des Netzstromes und der Preiskalkulation des Solarstromes definiert.
- In einem ZEV ist nicht mehr die Netzbetreiberin, sondern die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für die Versorgung aller teilnehmenden Parteien zuständig.
- Bei einer vollständigen Marktöffnung können die einzelnen Parteien eines ZEV nicht auf den Strommarkt gelangen, ohne den ZEV zu verlassen.