Das Energiegesetz des Kantons Zürich (EnerG-ZH) enthält Vorschriften für den Ersatz einer Gasheizung. Eine Möglichkeit zur Erneuerung der Wärmeerzeugung ist es, die alte Gasheizung durch eine neue zu ersetzen. Dies, wenn klar ist, dass ein Anschluss an ein thermisches Netz in naher Zukunft möglich ist und ein Vorvertrag abgeschlossen wurde. Oder die neue Gasheizung wird mit mindestens 80% Biogas betrieben, welches dem Schweizerischen Treibhausgasinventar angerechnet werden kann (Art. 11a).